Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) wurde im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 14 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet, die Inhaber österreichischer Zulassungen, Registrierungen bzw. Genehmigungen zum Parallelimport aufzufordern, ihre Gebrauchsinformationen gemäß dem Standard PDF-UA bis spätestens 31.12.2020 barrierefrei bereitzustellen. Quelle: https://www.basg.gv.at/arzneimittel/gebrauchsinformation-barrierefrei/
Wir übernehmen für Sie:
- die Formatierung der bestehenden Zulassungstexte nach Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen unter Berücksichtigung des Leitfadens “Erstellung von U/A-konformen Dokumenten”,
- die Umwandlung der Word-Texte über axesPDF,
- Überprüfung der Barrierefreiheit mit dem PDF Accessibility Checker (PAC3).